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Strafrecht

Harlfinger, Hacken & Kraft

Im Bereich des Strafrechts vertreten wir Sie mit unserer Expertise in jeder Verfahrenssituation vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger besteht unsere Aufgabe darin, Ihre Rechte und Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und den Gerichten zu wahren. Hierzu können wir auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen, die wir zu Ihren Gunsten einsetzen.

Kompetente Beratung ist in jedem Strafverfahren für den Beschuldigten von herausragender Bedeutung, denn regelmäßig kann nur so gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie erarbeitet und umgesetzt werden.

Herr Rechtsanwalt Hacken ist u.a. Fachanwalt für Strafrecht.